DGUV Vorschrift 3
Hierbei handelt es sich um eine elektrische Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Geräte, Betriebsmittel und Verbrauchern.
Als Firmeninhaber haben Sie dafür sorge zu tragen, die ortsfesten Geräte/Betriebsmittel alle 4 Jahre und die ortsveränderlichen Geräte/Betriebsmittel alle 1-2 Jahre prüfen zu lassen. (je nach Vorschrift)
E-Check
Es wird empfohlen diesen alle 4 Jahre in der eigenen Wohnung / im eigenen Haus durchzuführen. So können frühzeitig evt. Mängel entdeckt und auch gleich fachmännisch behoben werden. Wir schauen ob Ihre Elektroanlage noch den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der E-Check schützt in der Regel auch gegen evt. entstandene Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer.
Dazu ist der E-Check auch noch steuerlich absetzbar. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns, für Ihre Sicherheit!