AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Daehne & Zipsner GmbH

Stand September 2011
1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (zusammenfassend „Kunde“), es sei denn, es wird im Folgenden ausdrücklich bestimmt, dass einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten sollen.
1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Daehne & Zipsner GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen wird, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch, wenn diese AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2 Angebote, Vertragsschluss, Preise und Zahlungen
2.1 Die Angebote von Daehne & Zipsner GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass Daehne & Zipsner GmbH die Bestellung oder den Auftrag des Kunden durch Lieferung oder Leistung der bestellten Ware oder Leistung oder durch die Mitteilung der Auslieferung oder Ausführung annimmt, nicht schon durch eine den Eingang der Bestellung bestätigende E-Mail oder Vergabe einer Auftrags- oder Kundennummer.
2.2 Zum Angebot von Daehne & Zipsner GmbH gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An den Unterlagen behält sich Daehne & Zipsner GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert unverzüglich zurückzusenden.
2.3 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz von Daehne & Zipsner GmbH inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Die Gewährung von Skonto erfolgt nur bei ausdrücklicher Einzelvereinbarung. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
2.4 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von Daehne & Zipsner GmbH abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.
2.5 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von Daehne & Zipsner GmbH anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.
3 Termine, Fristen
3.1 Liefer- oder Leistungstermine oder -fristen, bedürfen zur Verbindlichkeit der Schriftform. Daehne & Zipsner GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht von Interesse. Versandkosten werden nur einmal berechnet.
3.2 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Daehne & Zipsner GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Daehne & Zipsner GmbH berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen. Für den Fall des kundenseitigen Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Kaufsache auf den Kunden über.
3.3 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist die Liefer- und Leistungsverzögerung von Daehne & Zipsner GmbH nicht zu vertreten, haben wir das Recht, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Daehne & Zipsner GmbH hat den Kunden hierüber unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 NUR FÜR VERBRAUCHER: Bei Vorliegen durch Daehne & Zipsner GmbH zu vertretender Verzögerungen der Lieferung und Leistung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Daehne & Zipsner GmbH beginnt.
3.5 Beinhaltet die Leistung von Daehne & Zipsner GmbH zusätzlich die Montage oder sonstige Werk- oder Dienstleistung, so wird diese Leistung zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten (Montag bis einschließlich Freitag) unter der Berücksichtigung der Feiertage des Bundeslandes Niedersachsen erbracht. Das Weisungs- und Direktionsrecht der von uns zur Erbringung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter steht ausschließlich Daehne & Zipsner GmbH zu.

4 Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt ein Jahr. Für Bauleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese durch Daehne & Zipsner GmbH durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbracht werden.
4.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit unserer Pflichtverletzung oder wenn der Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Daehne & Zipsner GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit Daehne & Zipsner GmbHs, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Daehne & Zipsner GmbH haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht, sofern Daehne & Zipsner GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs der Leistung bleiben unberührt.
5 Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt
5.1 Daehne & Zipsner GmbH steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Sachen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
5.2 Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich Daehne & Zipsner GmbH das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat Daehne & Zipsner GmbH deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann Daehne & Zipsner GmbH den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde uns die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der Daehne & Zipsner GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Daehne & Zipsner GmbH gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche der Daehne & Zipsner GmbH dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
5.4 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Forderungen, inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im gesamten Umfang an Daehne & Zipsner GmbH ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Daehne & Zipsner GmbH verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
5.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen Dritter, wird der Kunde auf das Eigentum von Daehne & Zipsner GmbH hinweisen. Des Weiteren wird der Kunde Daehne & Zipsner GmbH hierüber unverzüglich benachrichtigen.
6 Widerrufsbelehrung
6.1 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR FÜR DEN FERNABSATZ VON WAREN IM SINNE VON § 312d BGB: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Daehne & Zipsner GmbH, Jobstweg 16, 30149 Hannover

email: daehne-zipsner@arcor.de

6.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
7 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz Daehne & Zipsner GmbHs.